Homepage Kleintierzentrum Suhl
  • Rufnummer03681 / 454452
  • zentrale Notfallnummer03 61 / 644 788 08

Für Tierhalter

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Besuch im Kleintierzentrum Suhl

Neue Öffnungszeiten ab 18.03.2024

Montag / Dienstag und Donnerstag / Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch: 9 bis 15 Uhr
Samstag: 9 bis 12 Uhr Notversorgung

Wir führen eine reine Terminsprechstunde, um die Wartezeiten für Sie möglichst kurz zu halten. Termine können Sie telefonisch unter 03681 / 454452 oder über die Online-Buchung von petxXL vereinbaren. Hausbesuche vereinbaren Sie bitte telefonisch oder direkt in der Praxis.


Neukunden

Sie kommen zum ersten Mal in unsere Praxis? Dann sparen Sie Zeit und Aufwand und nutzen Sie unseren Anmeldebogen zum Download. Drucken Sie das Formular zuhause aus, füllen Sie es aus und bringen Sie es anschließend mit zu Ihrem Termin in der Praxis.

Anmeldebogen zum Download

Ausgabetermine für Hühnerimpfstoff 2024

  • Samstag 02.03.2024
  • Samstag 01.06.2024
  • Samstag 07.09.2024
  • Samstag 07.12.2024
  • Gebühren
  • Notdienst
  • Tierkrankenversicherungen
  • Medikamentenabgabe
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Links

Gebühren

Die Abrechnung für von uns erbrachte Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022 sowie nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung. In der GOT ist detailliert geregelt, welche Gebühr mindestens für welche Leistung erhoben werden muss und darf.

In unserer Praxis wird während der Terminsprechstunde zwischen dem 1- bis 3-fachen Satz abgerechnet. Für eingeschobene kurzfristige Termine erheben wir eine Sondergebühr nach §8 GOT lfd. Nr. 39 in Höhe von 48,84€ brutto.

Im Nacht- und Notdienst berechnen wir den 2- bis 4-fachen Satz. Zusätzlich fällt die von der GOT festgesetzte Notdienstgebühr in Höhe von 59,50€ brutto Die Endabrechnung variiert im Einzelfall.

Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss der Behandlung in bar oder per EC-Karte.

Notdienst

Der tierärztliche Notdienst ist in Thüringen zentral geregelt. Unter folgender Rufnummer werden Sie mit der diensthabenden Tierarztpraxis verbunden, die für Sie geografisch am nächsten liegt:

0361 - 644 788 08


Es gelten folgende Notdienstzeiten

Montag bis Freitag: 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr am Folgetag
Wochenende: Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr
Feiertage: 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr am Folgetag

Für den reibungslosen Ablauf der Notdienstversorgung ist eine telefonische Voranmeldung dringend erforderlich!

Bitte beachten Sie: Im Notdienst fallen besondere Gebühren an!

 

Tierkrankenversicherungen

Oft werden wir in unserer Praxis gefragt, welche Versicherungen von welchem Anbieter wir für Ihr Tier als sinnvoll erachten. Neben einer OP-Kostenversicherung, die Ihnen in einer Notsituation hohe Kosten absichern kann, empfehlen wir auch eine erweiterte Krankenversicherung für Ihr Tier. Durch diese können beispielsweise die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, Impfungen und chronische Erkrankungen mit hohem diagnostischen Aufwand übernommen werden. Diese Kosten werden in der Regel nicht durch eine OP-Kostenversicherung abgedeckt.

Bei der Wahl der passenden Tierkrankenversicherung gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die zu beachten sind: Habe ich freie Tierarztwahl? Wird bis zum 4,0-fachen Satz der GOT im Notdienst erstattet? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

An dieser Stelle möchten wir Sie gerne auf die sogenannte "Eisbaum-Tabelle" hinweisen, die von Herrn Zorn und Herrn Meier in Zusammenarbeit mit Tierärzten und Tierkliniken entwickelt wurde. In dieser werden die besten Krankenversicherungen für Hunde und Katzen wissenschaftlich ausgewertet und aufgelistet. Für Tierbesitzer ist die Erstellung des Online-Vergleichs kostenlos!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.eisbaumtabelle.de/

Medikamentenabgabe

Arzneimittel – so auch Tierarzneimittel – sind keine "normale" Ware, die man wie Lebensmittel oder Drogerieartikel im Supermarkt kaufen kann. Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur durch eine Apotheke an den Endverbraucher abgegeben werden. Dank dem Dispensierrecht dürfen aber auch Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente an Tierhalter abgeben. Diese sind durch die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und das Arzneimittelgesetz geregelt. Beides ist für den Tierarzt eine gesetzliche Vorgabe, an die er sich jederzeit halten muss.
 

§ 43 Arzneimittelgesetz: Apothekenpflicht, Inverkehrbringung durch Tierärzte

"(4) Arzneimittel [...] dürfen im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an die Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben [...] werden"
 

§ 12 TÄHAV: Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte

"(1) Arzneimittel die [...] apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren [...] abgegeben werden"

"(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind"

Im Sinne dieser Regelungen sind Sie als Besitzer berechtigt, für das folgende Jahr Medikamente zur prophylaktischen Endo- und Ektoparasitenbehandlung zu erhalten. Voraussetzung:  Ihr Tier wurde uns mindestens einmal jährlich vorgestellt.

Bei Medikamentenabgaben, die aufgrund einer Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich. Über die Abstände informiert Sie der behandelnde Tierarzt .

Wir dürfen Ihnen apothekenpflichtige Tierarzneimittel also nur aushändigen, wenn Ihr Tier von unserer Praxis betreut wird!

Außerdem sind Tierärzte nach §9 Absatz 2 der TÄHAV verpflichtet ist, die Medikamente "so zu lagern, dass ihre einwandfreie Beschaffenheit erhalten bleibt".

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir einmal abgegebene Medikamente nicht wieder zurücknehmen können und dürfen. Sie als Besitzer wünschen sich sicher auch die Gewissheit, dass Sie von uns einwandfreie Medikamente erhalten, welche die Wirkung erzielen, für die sie eingesetzt werden.

Eine Garantie dessen ist leider nicht möglich, wenn bereits verkaufte Medikamente bis zur Rückgabe beispielsweise über viele Stunden hinweg bei Hitze oder gar Frost im Auto gelagert wurden.

Erste-Hilfe-Kurs

Am Samstag, den 27. Januar 2024, fand nach mehrjähriger Pause wieder ein Erste-Hilfe-Kurs für Hunde in unseren Praxisräumen statt. Rund 40 Teilnehmer übten in Kleingruppen Reanimation, Verbände anzulegen und das Beatmen von Hunden. Am Ende des Tages konnten sich die Teilnehmer über ein Zertifikat freuen.

Die eingenommenen Teilnahmegebühren spendeten wir zu 100% an den ASB, außerdem bekam der Verein noch eine Sachspende in Form eines Agility-Tunnels. Dieser wurde am Montag nach dem Kurs vom Team übergeben. 

Der Erste-Hilfe-Kurs soll nun wieder öfter bei uns stattfinden. Der nächste Termin ist für April geplant – Interessenten können sich bereits bei uns in der Praxis melden.