Arzneimittel – so auch Tierarzneimittel – sind keine "normale" Ware, die man wie Lebensmittel oder Drogerieartikel im Supermarkt kaufen kann. Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur durch eine Apotheke an den Endverbraucher abgegeben werden. Dank dem Dispensierrecht dürfen aber auch Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente an Tierhalter abgeben. Diese sind durch die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und das Arzneimittelgesetz geregelt. Beides ist für den Tierarzt eine gesetzliche Vorgabe, an die er sich jederzeit halten muss.
§ 43 Arzneimittelgesetz: Apothekenpflicht, Inverkehrbringung durch Tierärzte
"(4) Arzneimittel [...] dürfen im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an die Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben [...] werden"
§ 12 TÄHAV: Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte
"(1) Arzneimittel die [...] apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren [...] abgegeben werden"
"(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind"
Im Sinne dieser Regelungen sind Sie als Besitzer berechtigt, für das folgende Jahr Medikamente zur prophylaktischen Endo- und Ektoparasitenbehandlung zu erhalten. Voraussetzung: Ihr Tier wurde uns mindestens einmal jährlich vorgestellt.
Bei Medikamentenabgaben, die aufgrund einer Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich. Über die Abstände informiert Sie der behandelnde Tierarzt .
Wir dürfen Ihnen apothekenpflichtige Tierarzneimittel also nur aushändigen, wenn Ihr Tier von unserer Praxis betreut wird!
Außerdem sind Tierärzte nach §9 Absatz 2 der TÄHAV verpflichtet ist, die Medikamente "so zu lagern, dass ihre einwandfreie Beschaffenheit erhalten bleibt".
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir einmal abgegebene Medikamente nicht wieder zurücknehmen können und dürfen. Sie als Besitzer wünschen sich sicher auch die Gewissheit, dass Sie von uns einwandfreie Medikamente erhalten, welche die Wirkung erzielen, für die sie eingesetzt werden.
Eine Garantie dessen ist leider nicht möglich, wenn bereits verkaufte Medikamente bis zur Rückgabe beispielsweise über viele Stunden hinweg bei Hitze oder gar Frost im Auto gelagert wurden.